Fortbildungs-Stipendien

Sie möchten sich fortbilden und sind angestellt in einer Apotheke oder Arztpraxis? Dann sind Sie hier richtig! Wir unterstützen Sie finanziell, wenn Sie sich eine Fortbildung ausgesucht haben und Ihre Praxisinhaberin oder Apothekeninhaberin Mitglied in der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. ist. Vorrangig fördern wir nichtakademische Mitarbeitende, MFAs, PTAs, Assistentinnen, MTAs etc., aber auch ganze Praxisteams und auch Akademikerinnen in Anstellung. Hier finden Sie die genauen Vergaberichtlinien. Nachdem Ihr vollständiger Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie binnen 4 Wochen eine endgültige Nachricht über die Förderung. Viel Erfolg!

Richtlinien zur Stipendienvergabe


Präambel

Die Medizinische Gesellschaft Bad Homburg e.V. veranstaltet seit 1867 regelmäßige medizinisch-pharmazeutische Fortbildungen für ihre Mitglieder. Zur Unterstützung der persönlichen beruflichen Entwicklung verleiht die Medizinische Gesellschaft Bad Homburg e.V. Fortbildungsstipendien überwiegend an angestellte nichtakademische und akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mitgliedern.


Förderungsrahmen und Voraussetzungen

  • Gefördert wird die Teilnahme an medizinisch-pharmazeutischen Fortbildungen sowie Fortbildungen, die die spezifischen Belange in niedergelassenen Apotheken und Arztpraxen betreffen, wie z.B. Erlernen von Gesprächstechniken oder Problembewältigungsstrategien etc. 
  • Gefördert werden Einzelpersonen, sowie Apotheken- oder Praxisteams oder Teile davon. Werden Praxis- oder Apothekenteams oder Teile davon gefördert, müssen mindestens die Hälfte der Geförderten Nichtakademikerin oder Nichtakademiker sein. 
  • Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Stipendiums besteht nicht. 
  • Die Höhe des Stipendiums beträgt üblicherweise 50% % der dem/der/den Stipendiaten/in entstehenden Kosten. In begründeten Einzelfällen kann der Betrag auf 80 % erhöht werden. 
  • Sofern Übernachtungskosten anfallen werden, ist die Höhe der Förderung auf die Pauschalen für Dienstreisen begrenzt und die Fortbildung muss mehr als 100 km von Bad Homburg entfernt stattfinden. 
  • Antragsberechtigt ist jedes Mitglied der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. wenn es drei volle Jahre Mitglied in Verein ist. Ist ein Mitglied weniger als drei Jahre Mitglied im Verein, verpflichtet es sich zeitgleich mit der Antragsstellung auf ein Stipendium für seine Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter für eine mindestens dreijährige Mitgliedschaft. 
  • Anträge auf ein Stipendium sind an das Auswahlgremium der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. zu richten und müssen ausschließlich elektronisch via E-Mail (stipendien@medizinsche-gesellschaft-bad-homburg.de) erfolgen. 
  • Der Antrag ist vom beantragenden Mitglied der Medizinischen Gesellschaft und dem/der zu Fördernden zu unterschreiben. 
  • Antragssteller/in und zu Fördernde/r haben die für das Auswahlverfahren notwendigen Mitwirkungspflichten zu erfüllen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 
  • Eine Förderung kann nicht rückwirkend erfolgen. 
  • Das Stipendium kann mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit aus wichtigem Grund widerrufen werden, wenn vom Antragsteller/in oder Stipendiatin/en unrichtige Angabengemacht worden sind oder nachweisbar gegen die gute Praxis gewissenhaften Arbeitens massiv verstoßen wurde. In diesem Fall ist der Förderbetrag an die Medizinische Gesellschaft Bad Homburg e.V. zurückzuzahlen.


Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen bestehen aus: 

  • Name und Adresse des Mitglieds mit Berufsangabe 
  • Name und Adresse des/der Geförderten mit Berufsangabe und Bankverbindung 
  • Angaben zur Fortbildungsveranstaltung, die gefördert werden soll 
  • Titel der Veranstaltung und kurze Beschreibung des Fortbildungsinhalt und -ziel 
  • Name des Veranstalters 
  • Veranstaltungsort 
  • Teilnahmekosten 
  • Höhe des Förderwunsches


Vergabeverfahren 

  • Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt jährlich an alle Mitglieder der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. 
  • Das Auswahlgremium für die Bewilligung des Stipendiums setzt sich aus zwei Mitgliedern des Vorstandes der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. zusammen. Die Mitglieder des Auswahlgremiums werden durch den Vorstand berufen. 
  • Für alle Entscheidungen gilt die einfache Mehrheit. 
  • Über die Vergabe der Stipendien wird ein Protokoll erstellt. 
  • Anträge auf ein Stipendium sind an das Auswahlgremium der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. zu richten und müssen ausschließlich elektronisch via E-Mail erfolgen. 
  • Mitglieder des Auswahlgremiums dürfen nicht über Stipendien an eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden. 
  • Über die Förderungsbewilligung wird innerhalb von 4 Wochen nach vollständigem Eingang des Antrags entschieden. 
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