Promotionspreis
Geschäftsordnung des Promotionspreises der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V.
Präambel
Die Medizinische Gesellschaft Bad Homburg e.V. als Vereinigung von Ärzten und Pharmazeuten der Region fördert durch regelmäßige Veranstaltungen die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder und interessierter Menschen und sieht sich seit Ihrer Gründung 1867 dem bürgerlichen Auftrag der Vermittlung von Bildung und Fortschritt verpflichtet.
Zur Unterstützung der wissenschaftlichen Entwicklung und zur Honorierung hervorragender Leistungen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verleiht die Medizinische Gesellschaft Bad Homburg für eine Promotion von besonderer Qualität und/oder besonderem Anspruch der Fachbereiche Medizin oder Pharmazie, die an der Johann Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt im Ausschreibungsjahr abgeschlossen wurden, jährlich einen Promotionspreis.
§ 1
Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgt schriftlich durch den Vorstand der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. an den Präsidenten bzw. die Präsidentin der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt, die geschäftsführenden Direktoren/Direktorinnen der Fachbereiche Medizin und Pharmazie sowie an die jeweiligen Dekanate zur Publikmachung in geeigneten Organen und Medien der Hochschule.
§ 2
Promotionspreis
Der Promotionspreis wird im Rahmen einer Festveranstaltung der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. an den Preisträger oder die Preisträgerin in Bad Homburg übergeben.
Der Promotionspreis ist mit 5000.- Euro dotiert.
§ 3
Antragsverfahren
3.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Autorin und Autor einer im Vorjahr der Preisvergabe zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember abgeschlossenen Promotion aus den Fachbereichen Medizin oder Pharmazie der der Johann Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt.
3.2 Fristen
Dissertationen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31.Dezember des Ausschreibungsjahres abgeschlossen und verteidigt wurden, können zur Preisvergabe vorgeschlagen werden. Die Frist zur Vorschlagseinreichung ist der 15. Februar des Folgejahres.
3.3 Vorschlagsrecht
Der Vorschlag zur Auszeichnung kann durch jeden akademischen Betreuer und jede akademische Betreuerin der Promotion und durch jeden Gutachter/Gutachterin des Promotionsverfahrens erfolgen, ebenso durch die Direktoren/Direktorinnen der Fachbereiche Medizin und Pharmazie der Johann Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt.
3.4 Antragsunterlagen
- eine maximal vierseitige Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Dissertation
- die Begründung der besonderen wissenschaftlichen Leistung des Antragstellers durch den akademischen Betreuer/Betreuerin oder den Direktor/Direktorin der Fachbereiche Medizin oder Pharmazie der Johann Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
- die Dissertation
- eine Kopie der Promotionsurkunde
- ggf. die aus der Dissertation resultierenden Publikation(en)
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Publikationsverzeichnis des Antragstellers/der Antragstellerin
- private und berufliche Kontaktdaten sowie Bankverbindung des Antragstellers/der Antragstellerin
3.5 Adresse zur Einreichung der Anträge und bei Nachfragen
Die Antragsunterlagen und mögliche Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail an den Leiter des wissenschaftlichen Beirats der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. zu richten.
e-mail: joerg.hoeer@hochtaunus-kliniken.de
Betreffzeile: Promotionspreis der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg
Priv. Doz. Dr. med. Dr. Jörg Höer
Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie
Hochtaunuskliniken Bad Homburg
Zeppelinstrasse 20, 61352 Bad Homburg
§ 4
Wissenschaftlicher Beirat der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg
Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus fünf Mitgliedern, je zwei Medizinern und Pharmazeuten sowie einem vom Vorstand der Medizinischen Gesellschaft berufenen Leiter des Wissenschaftlichen Beirats. Dieser Leiter ist Mitglied des Vorstandes der Medizinischen Gesellschaft und kann sowohl Mediziner als auch Pharmazeut sein. Die vier weiteren Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats werden auf Vorschlag des Leiters des Wissenschaftlichen Beirats vom Vorstand der Medizinischen Gesellschaft berufen.
Der Wissenschaftliche Beirat ist für die Sichtung, Vorauswahl und die Entscheidung der Preisvergabe verantwortlich. Sämtliche Entscheidungen im Wissenschaftlichen Beirats werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Über die zur Vergabe des Preises führenden Sitzungen wird ein Protokoll geführt, das von allen Teilnehmerinnen/Teilnehmern zu unterzeichnen ist.
§ 5
Vergabeentscheidung
Aus allen eingereichten Anträgen wird anhand der geforderten Zusammenfassungen der Arbeiten durch den Wissenschaftlichen Beirat der Medizinischen Gesellschaft eine Vorauswahl preiswürdiger Arbeiten getroffen. Maximal drei Arbeiten aus jedem Fachbereich werden dann durch den Wissenschaftlichen Beirat der Medizinischen Gesellschaft weiter begutachtet und der Preis an eine der Arbeiten vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Preises besteht nicht. Von Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats betreute Promotionen dürfen nicht vorgeschlagen werden. Die Inhalte der Arbeiten in der Vorauswahl und die Preisvergabe werden in den Medien publik gemacht.
§ 6
Rücknahme, Widerruf und Erstattung
Der Preis kann mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit aus wichtigem Grund widerrufen oder aberkannt werden, wenn vom Antragsteller unrichtige Angaben gemacht worden sind oder nachweisbar gegen die gute Praxis wissenschaftlichen Arbeitens massiv verstoßen wurde. In diesem Fall ist das Preisgeld an die Medizinische Gesellschaft zurückzuzahlen. Haben Sie Fragen zum Promotionspreis Medizinische Gesellschaft Bad Homburg wenden Sie sich bitte unter
Promotionspreis@Medizinische-Gesellschaft-Bad-Homburg.de
an den Vorstand der Medizinischen Gesellschaft.