Stipendien Vergabe
Die Medizinische Gesellschaft Bad Homburg e.V. veranstaltet seit 1867 regelmäßige medizinisch-pharmazeutische Fortbildungen für ihre Mitglieder. Zur Unterstützung der persönlichen beruflichen Entwicklung vergibt die Medizinische Gesellschaft Bad Homburg e.V. Fortbildungsstipendien an angestellte nichtakademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mitgliedern der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. .
Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt jährlich an alle Mitglieder der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V.
Gefördert wird die Teilnahme an medizinisch-pharmazeutischen Fortbildungen sowie Fortbildungen, die die spezifischen Belange in niedergelassenen Apotheken und Arztpraxen betreffen, wie z.B. Erlernen von Gesprächstechniken oder Problembewältigungsstrategien etc. Gefördert werden Einzelpersonen, sowie Apotheken- oder Praxisteams oder Teile davon. Werden Praxis- oder Apothekenteams oder Teile davon gefördert, müssen mindestens 2/3 der Geförderten Nichtakademikerin oder Nichtakademiker sein.
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Stipendiums besteht nicht. Die Höhe des Stipendiums beträgt maximal 50% der dem/der/den Stipendiaten/in entstehenden Kosten.
Das Auswahlgremium für die Bewilligung des Stipendiums setzt sich aus einer/einem Vorsitzender/n, die/der Mitglied des Vorstandes der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. ist, sowie aus zwei weiteren Mitgliedern der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg zusammen. Die Mitglieder des Auswahlgremiums werden für zwei Jahre durch den Vorstand berufen. Für alle Entscheidungen gilt die einfache Mehrheit. Über die Vergabe der Stipendien wird ein Sitzungsprotokoll erstellt.
Anträge auf ein Stipendium sind an die/den Vorsitzende/n des Auswahlgremiums oder den 1. Vorsitzende/n des Vorstandes der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. zu richten und müssen ausschließlich elektronisch via E-Mail erfolgen.
Stipendien@Medizinische-Gesellschaft-Bad-Homburg.de
Antragsberechtigt ist jedes Mitglied der Medizinischen Gesellschaft Bad Homburg e.V. wenn es fünf Jahre Mitglied in Verein ist. Ist ein Mitglied weniger als fünf Jahre Mitglied im Verein, verpflichtet es sich zeitgleich mit der Antragsstellung auf ein Stipendium für seine Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter für eine mindestens fünfjährige Mitgliedschaft.
Die Antragsunterlagen bestehen aus:
-Name und Adresse des Mitglieds mit Berufsangabe
-Name und Adresse des/der Geförderten mit Berufsangabe und Bankverbindung
-Angaben zur Fortbildungsveranstaltung, die gefördert werden soll:
-Titel der Veranstaltung und kurze Beschreibung des Fortbildungsinhalt und -ziel
-Name des Veranstalters
-Veranstaltungsort
-Teilnahmekosten
-Höhe des Förderwunsches
Der Antrag ist vom beantragenden Mitglied der Medizinischen Gesellschaft und dem/der zu Fördernden zu unterschreiben. Nach Abschluss der Fortbildung ist ein kurzes Protokoll über die Teilnahme und Inhalt der Fortbildung für den Vorstand der Medizinischen Gesellschaft wünschenswert. Mitglieder des Auswahlgremiums dürfen nicht über Stipendien an eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden. Über die Förderungsbewilligung wird innerhalb von 8 Wochen nach vollständigem Eingang des Antrags entschieden. Antragssteller/in und zu Fördernde/r haben die für das Auswahlverfahren notwendigen Mitwirkungspflichten zu erfüllen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Eine Förderung kann nicht rückwirkend erfolgen. Das Stipendium kann mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit aus wichtigem Grund widerrufen werden, wenn vom Antragsteller/in oder Stipendiatin/en unrichtige Angaben gemacht worden sind oder nachweisbar gegen die gute Praxis gewissenhaften Arbeitens massiv verstoßen wurde. In diesem Fall ist der Förderbetrag an die Medizinische Gesellschaft Bad Homburg e.V. zurückzuzahlen.
Haben Sie Fragen zum Thema Stipendien der Medizinische Gesellschaft Bad Homburg wenden Sie sich bitte unter
Stipendien@Medizinische-Gesellschaft-Bad-Homburg.de
an den Vorstand der Medizinischen Gesellschaft.